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Thüringer Landtag erhöht Leistungen für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen

Der Nachteilsausgleich für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen wird erhöht. Das hat der Thüringer Landtag beschlossen und dazu das Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) geändert.

Blinde Menschen erhalten danach vom 1. Juli 2023 an monatlich 472 Euro statt bisher 400 Euro. Für taubblinde Menschen erhöht sich dieser Betrag um zusätzlich 172 Euro. Gehörlose Menschen bekommen zukünftig ein Sinnesbehindertengeld in Höhe von 172 Euro statt bisher 100 Euro monatlich.

Für blinde und gehörlose Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben, steigt der monatliche Betrag von bisher 91,20 Euro auf jetzt 107, 62 Euro. Gleiches gilt für jene, die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aufgrund eines strafgerichtlichen Urteils anderweitig untergebracht sind.

Angehoben hat der Landtag auch das Sinnesbehindertengeld für blinde oder taubblinde Menschen, die Pflegeleistungen für die häusliche Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege erhalten. Bei Pflegegrad 2 werden zukünftig 215,23 Euro und bei den Pflegegraden 3 bis 5 jetzt 150,45 Euro monatlich ausgezahlt.