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Landtagswahl 2024 – Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen in Thüringen

für die Landtagswahl am 1. September 2024 werden rund 1,74 Millionen im Freistaat wohnende Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. (BSVT) hat den Auftrag dafür zu sorgen, dass blinde und sehbehinderte Menschen in Thüringen barrierefrei an diesen Wahlen teilnehmen können.

Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen aus Thüringen beim Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. (BSVT) eine Wahlschablone anfordern. Mit jeder Wahlschablone wird eine Audio-CD versendet, auf welcher die Handhabung der Schablone erläutert wird, sowie die Kandidaten und Parteien in der richtigen Reihenfolge, abgeleitet von den Stimmzetteldaten, genannt werden.
In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Vor jedem Loch steht in Brailleschrift und in Schwarzschrift eine Zahl entsprechend dem jeweiligen Listenplatz auf dem Stimmzettel. So kann das Kreuz an die gewünschte Stelle gesetzt werden.

Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied zu sein – beim

Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V.
Telefonnummer: 03643 742907
E-Mail: info@bsvt.org

anfordern.

Fragen zur Wahlscheinausgabe / Briefwahl beantworten die jeweiligen Gemeinden des Hauptwohnsitzes.

Broschüre „Landtags-Wahl – so geht das!“ in Leichter Sprache

Gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung (LZT) hat der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen die Broschüre “Landtags-Wahl – so geht das!” in Leichter Sprache herausgegeben. Das aktuelle Heft erklärt den Wahlvorgang am 01. September und informiert über alle wichtigen Fragen rund um die Wahrnehmung des aktiven Wahlrechts. 

Hier können Sie die Broschüre “Landtags-Wahl – so geht das!” downloaden oder bei Bedarf auch als Versandexemplar über das Kontaktformular bestellen.

Thüringer Landtag erhöht Leistungen für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen

Der Nachteilsausgleich für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen wird erhöht. Das hat der Thüringer Landtag beschlossen und dazu das Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) geändert.

Blinde Menschen erhalten danach vom 1. Juli 2023 an monatlich 472 Euro statt bisher 400 Euro. Für taubblinde Menschen erhöht sich dieser Betrag um zusätzlich 172 Euro. Gehörlose Menschen bekommen zukünftig ein Sinnesbehindertengeld in Höhe von 172 Euro statt bisher 100 Euro monatlich.

Für blinde und gehörlose Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben, steigt der monatliche Betrag von bisher 91,20 Euro auf jetzt 107, 62 Euro. Gleiches gilt für jene, die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aufgrund eines strafgerichtlichen Urteils anderweitig untergebracht sind.

Angehoben hat der Landtag auch das Sinnesbehindertengeld für blinde oder taubblinde Menschen, die Pflegeleistungen für die häusliche Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege erhalten. Bei Pflegegrad 2 werden zukünftig 215,23 Euro und bei den Pflegegraden 3 bis 5 jetzt 150,45 Euro monatlich ausgezahlt.

Leichte Sprache – Broschüre: Der Schwer-Behinderten-Ausweis – Was ist das?

Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis? Wie ist ein solcher Ausweis zu bekommen? Welche Informationen sind darin enthalten und welche Vergünstigungen entstehen aus dem Besitz einer solchen Karte? Antworten auf Fragen wie diese finden sich in der neuen Broschüre „Der Schwer-Behinderten-Ausweis – Was ist das? Informationen in Leichter Sprache“.

Das 34-seitige, umfangreich illustrierte Heft kann auf der Internetseite des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bestellt werden. Außerdem steht dort eine Download-Version des barrierefreien Dokuments zur Verfügung.

App „Teilhabeberatung“ steht ab sofort zur Verfügung

Mit der App „Teilhabeberatung“ haben Sie die Möglichkeit, nahezu alle Funktionen der Webseite www.teilhabeberatung.de nun auch bequem und unkompliziert von unterwegs auf Ihrem Smartphone zu nutzen.

Mithilfe der App „Teilhabeberatung“ können Sie

  • schnell und einfach ein Beratungsangebot der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Ihrer Nähe finden (dafür verwenden Sie den Bereich „Beratung“),
  • einen Wunschtermin bei einem Beratungsangebot anfragen (dafür verwenden Sie den Bereich „Termin“),
  • sich über Unterstützungsformen informieren (dafür verwenden Sie den Bereich „Unterstützung“),
  • Ihr Feedback zu einer Beratung durch ein Angebot der EUTB (dafür verwenden Sie den Bereich „Feedback“),

Ihre Meinung zur Fachstelle Teilhabeberatung und den Beratungsangeboten abgeben (dafür verwenden Sie den Bereich „Weiteres“)

Die Informationen zum Datenschutz und Impressum finden Sie im Bereich „Weiteres“.

Die App „Teilhabeberatung“ steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Weitere Informationen wie beispielsweise einen Nutzerleitfaden der App „Teilhabeberatung“ finden Sie unter https://www.teilhabeberatung.de/node/1801